Briefing zum Reformvorschlag der EU-Kommission zum Saatgutrecht
Der Entwurf zur Reform des EU-Saatgutrechts ist Teil eines Pakets von mehreren Gesetzesinitiativen unter dem Titel „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ und hängt mit dem Vorschlag zur Regulierung der Neuen Gentechnik (NGT) zusammen.
Mit dem Reformvorschlag will die EU-Kommission „den Verwaltungsaufwand verringern und die Effizienz und Wirksamkeit der Registrierungs- und Zertifizierungssysteme steigern“. Vorgesehen ist, die bisher bestehenden 10 Richtlinien zu bündeln.
Wenn die EU-Kommission es mit der Nachhaltigkeit wirklich ernst meinte, müsste die Prüfungen zur Zulassung neuer Bio-Sorten künftig unter biologischen Bedingungen stattfinden, forderten die Saatgut-Verbände in ihrem Offenen Brief im Mai. Kleinbäuerliche und ökologische Saatgutsysteme müssten durch die neuen Richtlinien abgesichert; ihre Rechte gegenüber der Agrarindustrie gestärkt werden. Eine größere genetische Kulturpflanzenvielfalt mache die Landwirtschaft klimaresilienter. Sorten, die an ökologische Anbausysteme adaptiert sind, benötigten weniger Pestizide, so die Argumentation.
Im Moment geht die Initiative der EU-Kommission jedoch in eine andere Richtung: Es soll sogar erlaubt sein, bei Biosorten eine Prüfung unter konventionellen Bedingungen durchzuführen, inklusive der Behandlungen mit Schädlingsbekämpfungsmitteln. Die Öko-Züchtung ist auf die Bedürfnisse nachhaltiger Landwirtschaftssysteme abgestimmt und findet in allen Phasen unter dazu passenden Bedingungen statt, also ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und Mineraldüngern.