Die Richter am EUGH haben mit bemerkenswerter Deutlichkeit neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas unter das europäische Gentechnikecht gestellt. Die Juristen machen damit eindeutig klar, dass Verfahren, die technisch in die DNA eingreifen, auch dann Gentechnik sind, wenn sie keine artfremde DNA einführen. Diese Entscheidung folgt konsequent dem europäischen Vorsorgeprinzip. Sie als Verhinderungswerkzeug von CRISPR/CAS-Technik & Co darzustellen, ist nicht nur eine sehr polemische...