Erfolg für sauberes Wasser: Gerichtsurteil zum Nitrataktionsprogramm muss Auftrag für Bundesregierung sein
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht gegeben und zum Gewässerschutz ein Grundsatzurteil verkündet, das die Bundesregierung zur Neuaufstellung eines Nitrataktionsprogramms verpflichtet, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Nitratrichtlinie und die Trinkwasserrichtlinie umzusetzen. Martin Häusling, Mitglied im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für den Gewässerschutz und die Rechtsstaatlichkeit in der Umweltpolitik. Nitrat aus Überdüngung und industrialisierter Tierhaltung gefährdet unser Trinkwasser. Dass die Deutsche Umwelthilfe nun erfolgreich eingeklagt hat, was längst europäisches Recht ist, aber seit langem von Deutschland nicht umgesetzt wird, zeigt: Die Geduld der Bevölkerung mit der Untätigkeit der Bundesregierung ist am Ende.
Sauberes Wasser ist keine Verhandlungssache, die Verzögerungstaktik und Parteipolitik zum Opfer fallen darf, sondern ein Grundrecht. Jetzt muss die Bundesregierung schnellstens ein echtes Nitrataktionsprogramm liefern, das EU konform ist – mit verbindlichen Zielen, klaren Maßnahmen und einer konsequenten Umsetzung. Das heißt: weniger Gülle, mehr Gewässerschutz und faire Unterstützung für Betriebe, die umweltgerecht wirtschaften. Ansonsten droht das nächste Vertragsverletzungsverfahren durch die EU und das wird teuer“
Dieses Urteil ist ein Weckruf. Europa hat die Standards gesetzt – jetzt ist Deutschland am Zug, sie endlich einzuhalten. Statt sich auf EU-Ebene für eine Abschwächung der Nitratrichtlinie einzusetzen, muss diese Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben machen.“










