Neuordnung des Saatgutrechts: Die Saatgutvielfalt ist bedroht
Zum vorgelegten Vorschlag der Kommission zur Neuordnung des Saatgutrechts
Dass die EU-Kommission ihre heute vorgestellten Gesetzesvorschläge unter dem Green Deal als eine „nachhaltigere Nutzung der natürlichen Ressourcen von Pflanzen und Böden“ vorstellt, wirkt wie ein schlechter Witz, kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses:
„Der heutige Vorschlag zum Saatgutrecht ist leider ein Armutszeugnis für alle Ambitionen der EU zum Erhalt der Biodiversität.
Nach dem Vorschlag der Kommission würde die Weitergabe und der Tausch von Saatgut über Gendatenbanken und auch das Recht der Landwirte, ihr Saatgut an Nachbarn abzugeben, drastisch erschwert und wäre nur in kleinen Mengen möglich.
Die angesteuerte Reform drängt die Erzeuger von regional angepassten Sorten in eine Nische von Kleinproduzenten ab.
Die einzuhaltenden Kriterien für die Bio-Sorten sind unklar definiert. Hoffnungsvoll mag stimmen, dass die DUS Kriterien ( D – distinct; beständig), (U – uniform homogen) und beständig (S – stable; stabil) für Biosorten angepasst werden sollen, aber die Details müssen in der Basisverordnung geregelt werden und nicht später, wie jetzt vorgesehen, z.B. über eine weiterführende Verordnung.
Außerdem ist zu fordern, dass Bio-Sorten für ihre Zulassung immer unter den Bedingungen des ökologischen Landbaus getestet werden. Der Passus, der den zuständigen Behörden ermöglicht eine Prüfung unter konventionellen Bedingungen durchzuführen und sogar Behandlungen mit Schädlingsbekämpfungsmitteln und anderen externen Mitteln erlauben würde, ist fachlich nicht nachvollziehbar und konterkariert die zwingenden Bedingungen für die Züchtung von robustem Saatgut.“